Argumente
Unser Anliegen:
"Die Versorgungsfunktion der Zentralen Orte, insbesondere in den Versorgungskernen sowie die wohnungsnahe Grundversorgung, insbesondere in den herausgehobenen Nahversorgungsbereichen, sind in allen Teilen des Landkreises Osnabrück langfristig zu sichern und zu entwickeln.
Dabei ist die Funktionsfähigkeit der Innenstädte, Stadt-/Ortszentren und Stadtteil- /Ortsteilzentren zu erhalten und zu stärken."
(Quelle: Regionales Raumordnungsprogramm 2004 - Teilfortschreibung Einzelhandel 2010 - für den Landkreis Osnabrück)
Wir wollen, dass diese Vorgaben eingehalten werden!!
Die
IG Innenstadt Bersenbrück begrüßt die Verbesserung der Versorgung in Bersenbrück.
Es könnten die ersten Erfolge des Stadtentwicklungskonzeptes sein, das nach einem abgebrochenen Versuch 2005/2006 nun unter Herrn Dr. Baier in Schwung kommt. In bislang drei Arbeitskreissitzungen mit Teilnehmern aus Stadt, Landkreis und IHK werden Schwächen und Möglichkeiten der Innenstadt Bersenbrück analysiert. Nötiges Fachwissen bringen Mitarbeiter der GMA ein.
Die
Fachleute von der GMA, einer anerkannten Gesellschaft für
Stadtentwicklung und Städtebauförderung zeigen eindringlich auf, wie wichtig
es inzwischen auch vom Gesetzgeber gesehen wird, für eine Belebung der Innenstädte
zu sorgen und in dem Zusammenhang den raumordnerischen Forderungen
zu folgen.
Erstaunt
waren viele in diesem Arbeitskreis allerdings, dass ein Immobilienmakler und
Projektentwickler am Arbeitskreis teilnimmt.
Es
kann nicht sein, dass ein vor Gericht gescheitertes Projekt jetzt zwar
verkleinert, aber doch mit der Absicht der Überschreitung
von Baugrenzen wieder durchgesetzt werden soll.
Wem
nützt
es, wenn ein Investor und Makler sein eigenes Konzept ohne jede Rücksicht und
mit Billigung bestimmter Politiker durchsetzt, sowohl hinter als auch auf dem Rücken
der Innenstadt, der Kaufmannschaft und ganz Bersenbrücks und der
Nachbarkommunen?
Die
IG Innenstadt begrüßt weitere innerstädtische
Ansiedlungen, wenn daraus ein fairer Wettbewerb entsteht.
Das
ehemalige Combi-Gebäude
kann (und sollte) in den bisherigen Baugrenzen wieder genutzt werden. Primär
aber gilt für alle und das wird auch raumordnerisch gefordert, möglichst
für eine Ansiedlung in der Innenstadt zu sorgen. Das fordern alle kompetenten
Fachleute, darunter auch die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die
IG Innenstadt wird weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, die Entwicklung
Bersenbrücks zu fördern. Nur wenn offen diskutiert werden kann, kann sich
Meinungsbildung positiv entwickeln, Gemeinschaftsgefühl entstehen.
Wer nichts zu verbergen hat, kann seine Pläne offen legen!
Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt vom 31.01.2014
Baubeginn in der InnenstadtBersenbrück. Jetzt kommt Bewegung in die Verbrauchermarkt-Frage in Bersenbrück. Die Bauarbeiten für den Combi-Markt Ecke Lindenstraße und Gerstlandstraße wurden am Freitag offiziell gestartet. Zugleich wurde bekannt, dass Dirk Kolde und Helmut Schwarzendahl ihre ehrgeizigen Pläne auf dem alten Combi-Markt-Gelände im Gewerbegebiet weiter vorantreiben.
Den kompletten Artikel finden Sie hier!
Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt vom 25.01.2014
Zwei Investoren haben Pläne
Bersenbrück. Seit einem Jahr steht der Combi-Markt im Gewerbegebiet West leer. Nun interessieren sich gleich zwei ernst zu nehmende Investoren für das Gelände, wollen dort neue Verbrauchermärkte bauen. Anderswo würde die Politik frohlocken. In Bersenbrück gibt es prompt Krach.
Den kompletten Artikel finden Sie hier!
Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt vom 27.08.2013
Standort in der InnenstadtBersenbrück. Die Bünting-Gruppe mit Sitz im ostfriesischen Leer wird in Bersenbrück wieder einen Combi-Verbrauchermarkt eröffnen. Standort des Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von rund 1900 Quadratmetern ist ein rund 7500 Quadratmeter großes Quartier zwischen Lindenstraße und Gerstlandstraße. Stadt, Investor und Betreiber sind sich einig: „Das ist die beste Lösung für die Stadt.“ Geplanter Eröffnungstermin soll Mitte 2014 sein.
Den kompletten Artikel finden Sie hier!
Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt vom 27.05.2013
Beschwerde
abgewiesen
Endgültiges
Aus für Einkaufszentrum auf LNK-Gelände in Bersenbrück
Bersenbrück. Das von der Stadt Bersenbrück geplante Einkaufszentrum mit einer Größe von rund 5700 Quadratmetern auf dem ehemaligen LNK-Gelände ist rechtlich nicht zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jetzt entschieden. Es wies eine Beschwerde der Stadt gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom März 2013 zurück. Der Beschluss der Lüneburger Richter ist nicht mehr anfechtbar und bedeutet das endgültige Aus für das geplante Einkaufszentrum.
Den kompletten Artikel finden Sie hier!
Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt vom 7.10.2011
Ministerium untersagt Beschluss
Bersenbrücker Einkaufszentrum auf Eis gelegt
Bersenbrück. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat der Stadt Bersenbrück untersagt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Baugebietssatzung für das Einkaufszentrum auf dem LNK-Gelände zu beschließen.
Den kompletten Artikel finden Sie hier!
Pressemitteilung der IG Bersenbrücker Innenstadt vom 5.09.2011
Nicht an die Vorgaben des Landkreises gehalten
Seit
Mitte August liegt der Bebauungsplanentwurf, dessen Genehmigung ein
Einkaufzentrum im Bersenbrücker Gewerbegebiet West möglich machen soll, öffentlich
aus.
Im Auftrag der IG Bersenbrücker Innenstadt untersuchte nun ein Experte der Dr. Lademann & Partner GmbH ob der ausliegende Bebauungsplanentwurf und die darin enthaltene gutachterliche Stellungnahme der Cima auch wirklich die Vorgaben des Landkreises berücksichtigt. Dabei kam der Experte zu erstaunlichen Ergebnissen.
Weiter zur kompletten Pressemitteilung und zur Stellungnahme der Dr. Lademann & Partner GmbH zum Bebauungsplanentwurf geht es hier!
Die raumordnerische Beurteilung durch den Landkreis Osnabrück vom 6.7.2011 erhielt die IG Bersenbrücker Innenstadt am 16.8.2011.
Besonders deutlich wurde die IHK in ihrer Stellungnahme. So steht in der Anlage zur raumordnerischen Beurteilung unter anderem:
„Aus Sicht der IHK soll am äußersten Rand des zentralen Siedlungsgebietes außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in stark PKW-orientierter Lage eine Einzelhandelsagglomeration geschaffen werden, die als Einkaufszentrum geplant wird und den Eindruck einer Vollversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie ausgewählten Sortimenten des mittel- und langfristigen Bedarfs vermittelt.
Dieser Eindruck würde durch das ergänzende Angebot von Gütern und Dienstleistungen in der geplanten Mall unterstrichen.
Jenseits der von den Gutachtern ermittelten Umverteilungsziffern wird seitens der IHK die deutliche Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung vorhandener Versorgungsstrukturen im Stadtkern von Bersenbrück sowie der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bersenbrück gesehen.
Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Auffassung der CIMA nicht geteilt wird, nach der die Ansiedlung dem Stadtzentrum von Bersenbrück Kunden zuführen wird.
Durch
die autoorientierte Lage und den Vollversorgungscharakter des geplanten
Einkaufszentrums wird eher im Gegenteil erwartet, dass für die Innenstadt
Bersenbrück mit erheblichen Frequenzverlusten zu rechnen sei.“
Unseren
Brief an Landrat Hugo mit Fragen zum laufenden Raumordnungsverfahren
Für die schnelle Antwort von Landrat Hugo vielen Dank! Antwort auf unseren Brief vom 15.06.2011
Experten der Fa. Dr. Lademann & Partner aus Hamburg haben eine Plausibilitäts- und Verträglichkeitsuntersuchung zum ehemaligen LNK Gelände als Einzelhandelsstandort erstellt!
Dr. Lademann & Partner kommen zum Ergebnis, dass das Vorhaben in der aktuellen Größendimensionierung – im Hinblick auf die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente – weder den städtebaulichen noch den raumordnerischen Bewertungskriterien gerecht wird und damit als unverträglich einzuschätzen ist!
(Zur Info: Dr. Lademann & Partner haben sich im Jahre 2005 schon einmal mit Bersenbrück beschäftigt und im Rahmen der Stadtsanierung ein Einzelhandelsentwicklungskonzept entwickelt!)
Wer sich die Auswirkung von Einkaufs- oder Fachmarktzentren in Gewerbegebieten anschauen will muss nicht weit fahren.
In
der Fürstenauer Innenstadt gibt es weder einen Lebensmitteldiscounter
noch einen Verbrauchermarkt mit Lebensmitteln.
Wer ein Auto hat oder zufällig in der Nähe wohnt kann sich aber gleich in zwei Fachmarktzentren mit Lebensmitteln versorgen. Zu Fuß, für alte und behinderte Menschen ist auch dort der Weg viel zu weit!!
Im
Fachmarktzentrum an der Parkstraße findet man für den "periodischen
Bedarf" einen Aldi Markt, einen Getränkemarkt,
einen Ihr Platz Drogeriemarkt und für den "aperiodischen Bedarf"
Takko und Deichmann.
Im vor wenigen Jahren entstandenen "Aue-Center" an der Werner-von-Siemens Straße findet man für den "periodischen Bedarf" einen großen Edeka Verbrauchermarkt und Rossmann. Waren für den "aperiodischen Bedarf" bieten KIK, NKD, Ernsting's Family, K+K Schuhe, TEDI, Fressnapf und Matratzen-Concord an.
EDEKA, TEDI und Ernsting's Family sind aus dem Bereich der Fürstenauer Innenstadt in das "Aue-Center" umgezogen!
Das war 2006. In Bersenbrück haben wir nun eine analoge Entwicklung 2011!
2008 wurde Fürstenau zur "Belebung der Innenstadt" durch die Quartiersinitiative Niedersachsen mit Fördergeldern bedacht. Über das Projekt kann man sich hier Informieren.
http://www.qin-niedersachsen.de/wettbewerb2008.html.
Lebensmittelmärkte in die Fürstenauer Innenstadt hat es nicht gelockt!
Inhaber von Geschäften der Fürstenauer Innenstadt haben uns bestätigt, dass auch mit Hilfe überregionaler Makler die durch das Aue-Center entstandenen Leerstände in der Innenstadt nicht zu beheben sind.
Ketten ziehen lieber in Standorte wie das Aue-Center. Einheimische Geschäftsleute riskieren unter diesen Bedingungen keine Investitionen in die Fürstenauer Innenstadt.
Bersenbrück hat trotz der schon vorhandenen Konkurrenz im Gewerbegebiet West (Combi, Aldi, Lidel) noch drei Lebensmittelmärkte in der Innenstadt (zweimal Netto und einmal K & K).
Wie es in Zukunft in der Bersenbrücker Innenstadt aussieht, wenn der Bersenbrücker Stadtrat neben den schon vorhandenen Märkten im Gewerbegebiet West zusätzlich ein Einkaufszentrum mit einem
Kaufland Verbrauchermarkt von 3250m² Verkaufsfläche (das entspricht der Verkaufsfläche von vier Aldi Märkten a 790m²!!),
einen Lebensmitteldiscounter von 790m² Verkaufsfläche,
einen Textilfachmarkt von 580m² Verkaufsfläche,
einen Möbelfachmarkt mit 800m² Verkaufsfläche und
Konzessionäre auf 270m² Verkaufsfläche
zulässt, kann man sich denken.
Zur Wiederbelebung der Innenstadt werden dann sicher wie in Fürstenau Fördergelder beantragt !
Noch
ist nichts entschieden. Erst in einigen Wochen trifft der Bersenbrücker
Stadtrat einem sogenannten Abwägebeschluss.
Hoffentlich zum Wohle vieler Bürger und nicht zum Wohle einzelner!
Im Auftrag der Stadt Bersenbrück erstellte
die Firma City Management GmbH (CIMA) eine Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedelung eines Einkaufzentrums auf dem ehemaligen LNK Gelände.
Im Gutachten wird für das Einkaufzentrum ein Einzelhandelsumsatz von etwa 22 Mio. € pro Jahr angenommen. Dem steht ein Bedarf von etwa 34 Mio. € pro Jahr der knapp 8000 Einwohner der Stadt Bersenbrück gegenüber.
Der von dem Einkaufszentrum ausgehende "Verdrängungsumsatz" soll in den Ortszentren Bersenbrück, Ankum und Alfhausen unter 10% liegen und damit "keine Auswirkungen städtebaulicher Art" auf die bestehenden Einzelhandelsläden haben.
Laut CIMA Gutachten sollen fast 60% des prognostizierten Umsatzes nicht aus der Samtgemeinde Bersenbrück, sondern aus aus weiter entfernten Städten wie Fürstenau, Dinklage, Bramsche und Quakenbrück sowie deren Umgebung kommen.
Das von der Stadt in Auftrag gegebene CIMA-Gutachten ist "aus Datenschutzgründen" nicht öffentlich zugänglich!
Weder der Interessengemeinschaft Innstadt noch der Fördergemeinschaft wurde das Gutachten ausgehändigt. Auszugsweise wurde es den Ratsmitgliedern und der Fördergemeinschaft am
21.2.2011 vorgestellt.
Ein entsprechendes Schreiben des
Samtgemeindebürgermeisters Herrn Dr. Lübbersmann gibt es hier zu lesen!
Zum Thema CIMA, Gutachten und Einkaufszentren hier ein Beitrag des NDR!
http://www.ndr.de/regional/ece135.html
Ein offener Brief der Interessengemeinschaft mit kritischen Fragen zur Auswirkung des geplanten Einkaufszentrum wurde am 25.02.2011 an die Mitglieder des Bersenbrücker Stadtrates verschickt.
Den offenen Brief finden Sie hier!
Auch auf der Homepage des Landkreises Osnabrück findet man interessante Beiträge zur Raumordnung und zum Thema Verödung der Innenstädte!
Zitat Samtgemeindebürgermeister Dr. Lübbersmann aus dem Jahre 2005: „Wir in Bersenbrück bemühen uns um innerörtliche Flächen. Damit wollen wir die zentrale Ansiedlung von Geschäften fördern und ein Ausweichen der Gewerbetreibenden an den Stadtrand verhindern.“
Auch der Norddeutsche Rundfunk hat sich intensiv mit dem Thema Einkaufzentren (EKZ) beschäftigt. Wer möchte kann sich hier informieren!
http://www.ndr.de/regional/ece193.html
http://www.ndr.de/regional/ece109.html
http://www.ndr.de/regional/ece135.html
Zum Beitrag über das EKZ in Leer:
In Leer ist ein Einkaufzentrum mit 14.500 m² Verkaufsfläche geplant! Leer hat ca. 34.000 Einwohner!
Das auf dem ehemaligen LNK-Gelände geplante Einkaufszentrum wird laut Gutachten 5.690 m² Verkaufsfläche haben. Bersenbrück und Ankum haben zusammen ca. 15.000 Einwohner!
Unser Anliegen Stand 2011:
In Bersenbrück soll im Gewerbegebiet West auf dem ehemaligen LNK Gelände an der Lohbecker Straße ein Einkaufszentrum mit einem Kaufland Verbrauchermarkt von 3250m² Verkaufsfläche, einen Lebensmitteldiscounter von 790m² Verkaufsfläche, einen Textilfachmarkt von 580m² Verkaufsfläche, einen Möbelfachmarkt mit 800m² Verkaufsfläche und Konzessionären auf 270m² Verkaufsfläche entstehen.
Der geplante Jahresumsatz im Einkaufszentrum beim "periodischen Bedarf" (damit ist vor allem der Umsatz mit Lebensmitteln, Reformwaren, Gesundheits- und Körperpflege gemeint) soll bei über 18 Mio. € liegen!
(Anmerkung: Durch die raumordnerische Beurteilung des Landkreises Osnabrück vom 6.7.2011 wurde das Vorhaben etwas eingeschränkt. So soll 790 m² als Lebensmitteldiscounter geplante Verkaufsfläche mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment bestückt werden und statt dem Textilfachmarkt ein Textildiscounter entstehen. Auf den Konzessionärsflächen sind weitere innenstadtrelevante Sortimente wie Schuhe, Schmuck, und Apotheke unzulässig. Der geplante Jahresumsatz im Einkaufszentrum beim "periodischen Bedarf" liegt damit immer noch bei 13,4 Mio. €! Das sind fast 50% des Umsatzes aller Märkte und Geschäfte in Bersenbrück beim "periodischen Bedarf"!
Die Realisierung dieses Einkaufszentrums wird sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Märkte und Geschäfte im Gewerbegebiet West (hier liegt der Jahresumsatz beim "periodischen Bedarf" bei 20 Mio. €) und auf die vorhandenen Märkte und Geschäfte in der Bersenbrücker Innenstadt (hier liegt der Jahresumsatz beim "periodischen Bedarf" bei 9 Mio. €) auswirken!
Einzelhandelsprojekte dieser Größenordnung müssen den Vorgaben des regionalen Raumordnungsprogramms entsprechen!
Wir wollen, dass diese Vorgaben eingehalten werden!!
(Anmerkung: Das Landes-Raumordnungsprogramm enthält konkrete Vorgaben, die darauf abzielen, dass Umstrukturierungsprozesse im Einzelhandel die wohnungsnahe Grundversorgung, die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die innerstädtischen Einzelhandelsstrukturen nicht wesentlich beeinträchtigen. Um einen ruinösen Wettbewerb um Investoren und Kaufkraft zwischen den Gemeinden zu verhindern, ist zudem eine interkommunale Abstimmung vorgeschrieben.)