Stellungnahme zur Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 101 "Sondergebiet an der Lohbecker Straße" vom 25.08.2011
Pressemitteilung der IG Bersenbrücker Innenstadt vom 5.09.2011
Nicht an die Vorgaben des Landkreises gehalten
Seit
Mitte August liegt der Bebauungsplanentwurf, dessen Genehmigung ein
Einkaufzentrum im Bersenbrücker Gewerbegebiet West möglich machen soll, öffentlich
aus.
Der
Auslegung vorangegangen war die raumordnerische Überprüfung des Vorhabens
durch den Landkreis Osnabrück. Diese hatte Einschränkungen für das Projekt
zur Folge.
Im
Auftrag der IG Bersenbrücker Innenstadt untersuchte nun ein Experte der Firma
Dr. Lademann und Partner ob der ausliegende Bebauungsplanentwurf und die darin
enthaltene gutachterliche Stellungnahme der Cima auch wirklich die Vorgaben des
Landkreises berücksichtigt. Dabei kam der Experte zu erstaunlichen
Ergebnissen.
Auch
mit der vorgenommenen Modifikation des Vorhabens
im Bebauungsplanentwurf sind die Auflagen des Landkreises
Osnabrück zur Herstellung der Raumverträglichkeit nicht vollständig
eingehalten worden.
Zum
einen ist der Reduzierung der Verkaufsfläche für Konzessionäre
im Mall-Bereich des Vollversorgers nicht vollständig nachgekommen worden.
Anstelle der geforderten Begrenzung auf 135 qm wird im B-Plan eine Obergrenze
von 270 qm festgesetzt.
Viel
schwerer wiegt aber, dass das Vorhaben nach
wie vor gegen das Kongruenzgebot verstößt. So hat
der Landkreis gemäß den Regelungen des RROP (= Regionales
Raumordnungsprogramm) darauf hingewiesen, dass die Raumverträglichkeit
nur dann gewährleistet ist, wenn maximal 30 % des Vorhabenumsatzes außerhalb
des Verflechtungsbereichs generiert werden. Einen Nachweis dafür liefert die
Stellungnahme der aber Cima nicht.
Stattdessen
wird auf das Verhältnis von vor Ort getätigten Umsätzen zu vor Ort
vorhandener Nachfrage abgestellt, was im Sinne der Bewertung des Kongruenzgebots
irrelevant ist.
Die
Einhaltung des Kongruenzgebots wird von der Cima darüber hinaus mit der
Einhaltung der im RROP genannten Schwellenwerte zur Verkaufsflächendichte
begründet. Fälschlicherweise stellt die Cima dabei jedoch auf den gesamten
Verflechtungsbereich ab. Die Schwellenwerte im RROP beziehen sich aber ausdrücklich
nur auf die Grundzentren bzw. die Gemeinden selbst. Bezogen auf Bersenbrück
liegt mit der Umsetzung des Vorhabens eine deutliche Überschreitung des
Schwellenwerts vor.
Dies lässt den Schluss zu, dass das Vorhaben insbesondere aufgrund der weiträumigen Ausstrahlungseffekte des Ankerbetriebs Kaufland für das Grundzentrum Bersenbrück als überdimensioniert einzustufen ist.