Raumordnerische Beurteilung vom 6.7.2011


Raumordnerische Beurteilung vom 6.7.2011

Anlage zur raumordnerischen Beurteilung

Anschreiben der Stadt Bersenbrück


Stellungnahme der Interessengemeinschaft Innenstadt Bersenbrück zur raumordnerischen Beurteilung durch den Landkreis Osnabrück zum geplanten Einkaufszentrum an der Lohbecker Straße in der Stadt Bersenbrück

Die Interessengemeinschaft Bersenbrück Innenstadt hat erst jetzt (16.08.2011) die komplette Niederschrift der raumordnerischen Beurteilung durch den Landkreis Osnabrück vorliegen.

Im Verfahren der raumordnerischen Beurteilung bat der Landkreis Osnabrück neben der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und dem Unternehmerverband Einzelhandel Osnabrück-Emsland e.V. die Stadt Bramsche und die Samtgemeinden Artland, Fürstenau und Neuenkirchen, aus ihrer Sicht zu dem geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen.

In allen eingegangenen Stellungnahmen  wird das Vorhaben vor allem auf Grund der geplanten hohen Umsätze mit Gütern des täglichen Bedarfs als raumordnerisch nicht verträglich eingestuft.

Besonders deutlich wurde die IHK in ihrer Stellungnahme! So steht in der Anlage zur raumordnerischen Beurteilung  unter anderem: „Aus Sicht der IHK soll am äußersten Rand des zentralen Siedlungsgebietes außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in stark PKW-orientierter Lage eine Einzelhandelsagglomeration geschaffen werden, die als Einkaufszentrum geplant wird und den Eindruck einer Vollversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie ausgewählten Sortimenten des mittel- und langfristigen Bedarfs vermittelt. Dieser Eindruck würde durch das ergänzende Angebot von Gütern und Dienstleistungen in der geplanten Mall unterstrichen (Anmerkung: Damit ist die geplante 270m² Verkaufsfläche für Konzessionäre gemeint).

Weiter heißt es in der Stellungnahme der IHK: "Jenseits der von den Gutachtern ermittelten Umverteilungsziffern wird seitens der IHK die deutliche Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung vorhandener Versorgungsstrukturen im Stadtkern von Bersenbrück sowie der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bersenbrück gesehen. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Auffassung der CIMA nicht geteilt wird, nach der die Ansiedlung dem Stadtzentrum von Bersenbrück Kunden zuführen wird. Durch die autoorientierte Lage und den Vollversorgungscharakter des geplanten Einkaufszentrums wird eher im Gegenteil erwartet, dass für die Innenstadt Bersenbrück mit erheblichen Frequenzverlusten zu rechnen sei.“

Der Landkreis Osnabrück schränkt nun in seiner raumordnerischen Beurteilung die sicherlich als Maximalforderungen zu verstehenden Planungen des Investors etwas ein, aber nur minimal. Die geplante Gesamtverkaufsfläche von 5690 m² bleibt.

Um zumindest etwas auf die vielen begründeten Einwände von Einzelhandelsverband und der IHK einzugehen wurde die Menge des geplante Sortimentes, das fast nur auf Verdrängung schon vorhandener Geschäfte in Bersenbrück und angrenzender Orte zielt, zumindest etwas reduziert. So soll 790 m² als Lebensmitteldiscounter geplante Verkaufsfläche mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment bestückt werden und auf den Konzessionärsflächen sind weitere innenstadtrelevante Sortimente wie Schuhe, Schmuck, und Apotheke unzulässig. Ob damit alle innenstadtrelevanten Sortimente nicht erlaubt sein sollen, bleibt Interpretationssache?!!

Von ursprünglich 3925 m² geplanter Verkaufsfläche mit Gütern des täglichen Bedarfs bleiben damit noch immer 3000 m²!!!

Um diese Verkaufsflächengröße richtig einzuordnen folgendes: Die Gesamtverkaufsfläche aller Geschäfte in Bersenbrück mit Gütern des täglichen Bedarfs beträgt zur Zeit 7385 m². Das neue EKZ vergrößert diese Fläche um 40 %!! Für die mittelständischen Betriebe in der Innenstadt ein Todesurteil!

Nach Experteninformationen müsste die weitere Forderung des Landkreises, dass gutachterlich zu belegen sei, dass nicht mehr als 30 % des Umsatzes des Einzelhandelsgroßprojektes außerhalb des Verflechtungsbereiches der Stadt Bersenbrück erzielt wird, zu einer weiteren Verkaufsflächenreduzierung der innenstadtrelevanten Sortimente führen.

Nun liegt der gerade ausgelegten Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan „Sondergebiet an der Lohbecker Straße“ eine neue CIMA Berechnung bei. Es wird tatsächlich bestätigt, dass - wie vom Landkreis gefordert -  nicht mehr als 30 % des Umsatzes des Einzelhandelsgroßprojektes außerhalb des Verflechtungsbereiches der Stadt Bersenbrück erzielt wird. Danach wird das Kongruenzgebot erfüllt!

Kann ein Gutachter zwei sich widersprechende Berechnungen  vorlegen und das ganze wird von Verwaltung und Ratsherren nicht bemerkt bzw. nicht angezweifelt?

Die raumordnerische Beurteilung - als Absender der Landrat des Landkreises - kommt  zum Urteil, dass unter Einschränkungen das Vorhaben möglich ist. Ob da der  Landratskandidat Dr. Lübbersmann (gleichzeitig Stadtdirektor Bersenbrück, der vehement das Projekt verfolgt), der die Strukturen und Arbeitsweisen des Landkreises nach eigener Aussage gut kennt, schon seinen Einfluss massiv geltend gemacht hat?

Hoffen wir, dass alle Ratsmitglieder sich nicht mehr blind auf Verwaltung und Ratsspitze verlassen, sondern sich ein eigenes Urteil bilden und  Gespräche, z. B. mit anderen Gutachtern, anderen Städten suchen. 

Ein Projekt, das von allen Trägern öffentlicher Belange abgelehnt wird, darf von Politikern nicht zum Schaden der Stadt durchgesetzt werden.

Innenstadtrelevante Sortimente gehören in die Innenstadt!

Kann also ein Investor trotz der Einschränkungen, die zum Schutz der Versorgungskerne  im Landesraumordnungsprogramm festgelegt sind,  ein Projekt realisieren, das die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung vorhandener Versorgungsstrukturen im Stadtkern von Bersenbrück sowie der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bersenbrück birgt?

Ob dies so kommt, liegt  in der Verantwortung der Ratsmitglieder der Stadt Bersenbrück, die sich im Abwägebeschluss Ende September entscheiden müssen.


Zurück zur Startseite!